Valentinskamp 30 / 20355 Hamburg
Tel.: 040/ 35 00 44 64
Fax: 040/ 35 00 44 65
E-Mail: kontakt@psychotherapie-lindhout.de
Dipl.-Psych. Bettina Lindhout
Psychologische Psychotherapeutin
Als Psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie für Erwachsene rechne ich privat und mit allen Kassen ab.
Sie haben die Möglichkeit, bei mir zeitnah einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, die Psychotherapeutische Sprechstunde, zu erhalten. Es handelt sich dabei um einen – für gesetzlich Versicherte seit dem 1. April 2018 verpflichtenden – Termin, in dem eine erste Diagnosestellung, Beratung und weiterführende Behandlungsempfehlung stattfinden sollen. Der Termin wird in der telefonischen Sprechzeit oder per E-Mail vereinbart. Meine aktuelle telefonische Erreichbarkeit erfahren Sie auf der Mailbox. Für die Abrechnung der Psychotherapeutischen Sprechstunde benötige ich nur Ihre Chipkarte.
Gesetzlich Krankenversicherte benötigen für die Psychotherapeutische Sprechstunde bzw. Psychotherapie lediglich die Chipkarte. Falls wir zu einer Vereinbarung für eine psychotherapeutische Behandlung kommen, wird im Verlauf der folgenden probatorischen Stunden an Ihre Krankenkasse ein Antrag gestellt, der in der Regel bewilligt wird.
Privatpatienten sollten sich im Vorwege informieren, in welchem Umfang Psychotherapieleistungen in ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen werden, ich verfüge über alle Voraussetzungen als Behandlerin. Bei Privatabrechnung erfolgt die Liquidation nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3fachen Faktor.
Außerdem gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, die Gesprächstermine selbst zu bezahlen, wenn z. B. eher eine Beratung als eine Krankheit im Vordergrund steht, die Krankenkasse nicht einbezogen werden soll oder Nachteile bei Verbeamtung bzw. Abschluss einer privaten Krankenversicherung vermieden werden sollen.
Für sehr kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine berechne ich unabhängig von der Krankenkassenvereinbarung ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar.
Da Paar- und Familienprobleme nach den Psychotherapie-Richtlinien nicht als Störungen mit Krankheitswert gelten, werden die Kosten für eine Paartherapie nicht von den Krankenversicherungen übernommen, sondern privat bezahlt.
Meistens finden die Paartherapiesitzungen in 14tägigen Abständen statt, eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Manchmal kann es sinnvoll sein, nach Absprache die Sitzungen auf eine Dauer von 90 Minuten zu erweitern. Wie viele Sitzungen ein Paar insgesamt benötigt, lässt sich im Vorhinein schwer sagen - nehmen Sie als ungefähren Richtwert ca. 8 - 10 Sitzungen. Die Honorarkosten werden im Erstgespräch geklärt.
Nach SGB V §203 unterliege ich der Schweigepflicht. Sämtliche Informationen und Daten werden diskret und streng vertraulich behandelt.
In der Regel finden Coaching-Sitzungen punktuell mit größeren Zeitabständen und in einem festgelegten Zeitrahmen statt. Die Honorarkosten werden im Erstgespräch geklärt.
Ich versuche, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin anzubieten. Da ich eine reine Belegpraxis führe, möchte ich Sie bitten, mindestens zwei Arbeitstage vorher abzusagen, wenn ein vereinbarter Termin von Ihnen nicht wahrgenommen werden kann. Andernfalls muss ich ein Ausfallhonorar berechnen, sollte ich die Stunde nicht ersatzweise belegen können.
Nach SGB V §203 unterliege ich der Schweigepflicht. Sämtliche Informationen und Daten werden diskret und streng vertraulich behandelt.